FG Köln - Urteil vom 23.08.2007
2 K 3911/06
Normen:
EG-Amtshilfegesetz § 1 Abs. 2 ; EG-Amtshilfegesetz § 2 Abs. 1 ; EG-Amtshilfegesetz § 2 Abs. 2 ; DBA-NL Art. 23 ; AO § 30 Abs. 4 Nr. 2 ;

Zulässigkeit einer Spontanauskunft der deutschen an die niederländische Finanzbehörde

FG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - Aktenzeichen 2 K 3911/06

DRsp Nr. 2008/21210

Zulässigkeit einer Spontanauskunft der deutschen an die niederländische Finanzbehörde

Verlangt die niederländische Finanzverwaltung durch förmliches Auskunftsersuchen an die deutsche Finanzbehörde Auskunft über eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit, bei der angenommen wird, dass die Geschäftsleitung einer Gesellschaft in den Niederlanden begründet worden ist und darüber hinaus eine deutsche Betriebsstätte besteht, so sind spätere spontane Auskünfte des deutschen Finanzamts über den inländischen Schriftwechsel des steuerlichen Beraters der deutschen Betriebsstätte mit dem Finanzamt nicht rechtswidrig, sondern bleiben von dem ursprünglichen Auskunftsersuchen gedeckt.

Normenkette:

EG-Amtshilfegesetz § 1 Abs. 2 ; EG-Amtshilfegesetz § 2 Abs. 1 ; EG-Amtshilfegesetz § 2 Abs. 2 ; DBA-NL Art. 23 ; AO § 30 Abs. 4 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt war, der niederländischen Steuerverwaltung eine Auskunft über steuerliche Verhältnisse der Klägerin zu erteilen.