BFH - Beschluss vom 15.12.2008
VII B 24/08
Normen:
FGO § 116 Abs. 3 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1124
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 04.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1849/07

Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Untätigkeitsklage wegen Unzulässigkeit

BFH, Beschluss vom 15.12.2008 - Aktenzeichen VII B 24/08

DRsp Nr. 2009/10272

Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Untätigkeitsklage wegen Unzulässigkeit

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3 S. 3; GG Art. 103 Abs. 1;

Gründe:

Die gegen die Abweisung der Untätigkeitsklage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) als unzulässig erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist bei Zweifeln an ihrer Zulässigkeit jedenfalls unbegründet.

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