Die gegen die Abweisung der Untätigkeitsklage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) als unzulässig erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist bei Zweifeln an ihrer Zulässigkeit jedenfalls unbegründet.
1.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|