Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 18. April 2018 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten und des Beigeladenen zu 1.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 60.000 € festgesetzt.
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