Das Finanzgericht (FG) wies die Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger), mit der diese sich gegen die Nichtberücksichtigung von Kosten für einen zweiten Wohnsitz der Klägerin an ihrem Arbeitsort als außergewöhnliche Belastung bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 1996 gewandt hatten, als unbegründet ab. Das Urteil erging am 28. Juli 1998 gemäß § 94a der Finanzgerichtsordnung (FGO) ohne mündliche Verhandlung.
Die Revision ließ das FG ausdrücklich nicht zu.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|