BFH - Beschluß vom 26.10.1998
III R 42/98
Normen:
FGO § 116 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 509

Zulassungsfreie Revision; Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze

BFH, Beschluß vom 26.10.1998 - Aktenzeichen III R 42/98

DRsp Nr. 1999/892

Zulassungsfreie Revision; Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze

Die Nichtberücksichtigung nachgereichter Schriftsätze kann zwar grds. als verfahrensfehlerhaft angesehen werden, wenn dadurch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs oder finanzgerichtlichen Sachaufklärungspflicht gegeben ist. Diese Verfahrensfehler zählen aber nicht zu den in § 116 FGO abschließend aufgezählten Fallgruppen der zulassungsfreien Revision.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 1 ;

Gründe:

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage der Kläger und Revisionskläger (Kläger), mit der diese sich gegen die Nichtberücksichtigung von Kosten für einen zweiten Wohnsitz der Klägerin an ihrem Arbeitsort als außergewöhnliche Belastung bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 1996 gewandt hatten, als unbegründet ab. Das Urteil erging am 28. Juli 1998 gemäß § 94a der Finanzgerichtsordnung (FGO) ohne mündliche Verhandlung.

Die Revision ließ das FG ausdrücklich nicht zu.