Die Kläger wenden sich gegen einen Energiesteuerbescheid.
Der Kläger zu 1. war Inhaber des bis zum 25.04.2007 unter der Firma A e.K. betriebenen Einzelunternehmens. Er ist alleiniger persönlich haftender Gesellschafter der Klägerin zur 2., in die er sein Einzelunternehmen mit Wirkung ab dem 26.04.2007 eingebracht hat.
Im Zeitraum vom 01.08.2006 bis zum 25.04.2007 verbrachte die Firma A insgesamt 1.311.632 l Biodiesel und Pflanzenöl aus dem freien Verkehr Dänemarks in die Bundesrepublik Deutschland. Die Ware wurde nicht zur Versteuerung im Bundesgebiet angemeldet.
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