FG München - Urteil vom 12.12.2005
1 K 4734/02
Normen:
EStG § 21 ;

Zum Nachweis der Absicht eine Wohnung zu vermieten

FG München, Urteil vom 12.12.2005 - Aktenzeichen 1 K 4734/02

DRsp Nr. 2006/2295

Zum Nachweis der Absicht eine Wohnung zu vermieten

Eine einkommensteuerlich relevante Vermietung setzt die Absicht voraus, auf Dauer nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Zum Nachweis der Absicht, eine Wohnung zu vermieten, genügt es nicht, darauf hinzuweisen, dass die Wohnung milieugeschädigt und deshalb schwer vermietbar sei oder eine Selbstnutzung nicht in Betracht komme. Als Nachweise kann u.a. die Vorlage entsprechender Zeitungsannoncen, Insertionsrechnungen oder eines Maklerauftrags zur Vermietung der Wohnung in Betracht kommen.

Normenkette:

EStG § 21 ;

Tatbestand:

I.

Die Klägerin (Klin) ist eine Grundstücksgemeinschaft (Hausgemeinschaft ...), an der die früheren Eheleute ... und ... (geschieden seit 6. Dezember 1994) jeweils zur Hälfte beteiligt sind. Diese hatten die Eigentumswohnung (...) samt Kraftfahrzeugstellplatz mit Vertrag vom 8. Dezember 1992 erworben. Die Einkünfte der Grundstücksgemeinschaft aus Vermietung und Verpachtung werden beim Beklagten (dem Finanzamt -FA-) einheitlich und gesondert festgestellt.

Ab Oktober 1995 stand die Wohnung leer. Lediglich der Stellplatz wurde in den Streitjahren weiterhin vermietet. In den Feststellungserklärungen waren die folgenden Einkünfte (inklusive Zinserträge aus der Rücklage der Wohneigentümgergemeinschaft) angegeben worden:

1996:

Einnahmen

605 DM,

Werbungskosten:

19.078 DM

1997:

Einnahmen

624 DM,

Werbungskosten: