FG Saarland - Urteil vom 27.10.2010
1 K 1275/07
Normen:
AO § 122;

Zum Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheids bei Dokumentation auf Rollkarte

FG Saarland, Urteil vom 27.10.2010 - Aktenzeichen 1 K 1275/07

DRsp Nr. 2011/5729

Zum Nachweis des Zugangs eines Steuerbescheids bei Dokumentation auf "Rollkarte"

1. Bestreitet der Steuerpflichtige den Erhalt eines Steuerbescheids, so trägt das Finanzamt die Feststellungslast für den Zugang. Bei der Überzeugungsbildung des Senats auf Grund von Indizienbeweisen sind alle konkreten Umstände des Falles zu berücksichtigen. Hierzu kann auch das Verhalten des Steuerpflichtigen nach Erhalt einer Steuererstattung gehören. 2. Das bei einem privaten Briefzustellunternehmen standardisierte Verfahren, wonach jede Briefsendung mit einem Barcode versehen wird, alle Barcodes der jeweiligen Botentour nebst der jeweiligen Adresse des Empfängers der Sendung auf einer sog. "Rollkarte" aufgelistet und hierauf vom Boten die Uhrzeit des jeweiligen Posteinwurfs bzw. etwaige Zustellhindernisse vermerkt werden, stellt ein starkes Indiz für den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks dar, wenn der Bote zuverlässig ist und die Rollkarte keine Zustellhindernisse für das maßgebliche Schriftstück ausweist.

Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

AO § 122;

Tatbestand:

Der Rechtsstreit betrifft die Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Einkommensteuerbescheid im Hinblick auf eine mögliche Verfristung.