Zum Rückforderungsanspruch des Finanzamts bei Überweisung
FG Hamburg, Urteil vom 21.08.2000 - Aktenzeichen I 382/99
DRsp Nr. 2001/1650
Zum Rückforderungsanspruch des Finanzamts bei Überweisung
Wird nach Löschung eines Girokontos durch das Finanzamt irrtümlich eine Überweisung auf das vermeintlich noch bestehende Konto getätigt, ist das Kreditinstitut Leistungsempfänger, gegen den sich der Rückforderungsanspruch des Finanzamtes gemäß § 37 Abs. 2AO richtet.