FG Hamburg - Urteil vom 21.08.2000
I 382/99
Normen:
AO § 37 ; BGB §§ 362 ; BGB § 364 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 2

Zum Rückforderungsanspruch des Finanzamts bei Überweisung

FG Hamburg, Urteil vom 21.08.2000 - Aktenzeichen I 382/99

DRsp Nr. 2001/1650

Zum Rückforderungsanspruch des Finanzamts bei Überweisung

Wird nach Löschung eines Girokontos durch das Finanzamt irrtümlich eine Überweisung auf das vermeintlich noch bestehende Konto getätigt, ist das Kreditinstitut Leistungsempfänger, gegen den sich der Rückforderungsanspruch des Finanzamtes gemäß § 37 Abs. 2 AO richtet.

Normenkette:

AO § 37 ; BGB §§ 362 ; BGB § 364 ;

Tatbestand: