FG Köln - Urteil vom 04.12.2003
10 K 3473/99
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ;

Zuordnung der auf eigene Rechnung betriebenen Börsentermingeschäfte zum betrieblichen Bereich

FG Köln, Urteil vom 04.12.2003 - Aktenzeichen 10 K 3473/99

DRsp Nr. 2004/1865

Zuordnung der auf eigene Rechnung betriebenen Börsentermingeschäfte zum betrieblichen Bereich

Bei einem Stpfl., der auch Börsentermingeschäfte auf fremde Rechnung tätigt, sind auf eigene Rechnung abgeschlossene Geschäfte dem betrieblichen Bereich zuzuordnen, wenn er sämtliche Börsentermingeschäfte über eine eigene Büroorganisation abwickelt, über jahrelange Branchenerfahrung verfügt, die Geschäfte objektiv geeignet sind, das Betriebskapital zu stärken, und subjektiv die Widmung zur betrieblichen Sphäre durch eine zeitnahe betriebliche Verbuchung bereits im Rahmen der laufenden Buchführung dokumentiert wird.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Ergebnisse einer Außenprüfung für die Streitjahre 1994 bis 1996, insbesondere darüber, ob Verluste aus Börsentermingeschäften im Rahmen des Gewerbebetriebs des Klägers berücksichtigt werden können.