OLG München - Urteil vom 28.11.2007
7 U 5444/05
Normen:
GmbHG § 64 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DB 2008, 457
GmbHR 2008, 320
OLGReport-München 2008, 278
Vorinstanzen:
LG München I, vom 03.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 18589/04

Zur Erkennbarkeit der Konkursreife für GmbH-Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft

OLG München, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen 7 U 5444/05

DRsp Nr. 2008/3715

Zur Erkennbarkeit der Konkursreife für GmbH-Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaft

»1. Ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH nachgewiesen, ist die Erkennbarkeit der Konkursreife der Gesellschaft für den Geschäftsführer zu vermuten. Der Geschäftsführer hat die Vermutung der Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft zu widerlegen. 2. Zu den Anforderungen an den Nachweis fehlender Erkennbarkeit der Konkursreife der Gesellschaft für einen nicht mit der kaufmännischen Leitung der Gesellschaft betrauten Geschäftsführer einer GmbH bei bestehendem Beherrschungs-, Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag.«

Normenkette:

GmbHG § 64 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Der Kläger macht als Insolvenzverwalter über das Vermögen der S.GmbH (vormals S. D. GmbH; nachfolgend als Gemeinschuldnerin bezeichnet) Ansprüche gegen den Beklagten als Geschäftsführer wegen Zahlungen nach Eintritt der Konkursreife der Gemeinschuldnerin geltend.