I.
Streitig ist die Rechtmäßig keit einer Prüfungsanordnung.
Der Kläger (Kl) war in den Jahren 1997-1999 verheiratet und wurde zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Er ist von Beruf (frühpensionierter) Finanzbeamter und erzielte in den Jahren 1997-1999 hauptberuflich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In einem bei Gericht anhängig gewesenen Aussetzungsverfahren (1 V 3102/01) war streitig, ob daneben Verluste aus einer gewerblichen Hausverwaltung steuerlich zu berücksichtigen sind.
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