Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.11.2001 - Aktenzeichen V 101/99
DRsp Nr. 2002/4287
Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer
Zahlt ein gemeinnütziger Verein an die bei ihm angestellten Betreuer für die vollstationäre Betreuung von Kindern in einer familienähnlichen Wohngruppe neben dem Gehalt einen monatlichen Betrag zur Abgeltung der Sachkosten, so handelt es sich um nicht steuerbaren Auslagenersatz, sofern der Betrag den Sachkostenanteil des vom Jugendamt für die Betreuung an den Verein gezahlten Pflegesatzes nicht übersteigt.