Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -eine KG- betrieb bis zum 31.Dezember 1980 einen Handel mit Baustoffen und Fliesen und führte auch selbst Bau- und Fliesenarbeiten aus. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Unternehmen von einer zum Zweck der Übernahme des Betriebes gegründeten GmbH fortgeführt. Gesellschafter der GmbH waren die Gesellschafter der KG.
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