BFH vom 22.06.1993
VIII R 57/92
Fundstellen:
GmbHR 1994, 420

Zur sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung (§ 15 EStG)

BFH, vom 22.06.1993 - Aktenzeichen VIII R 57/92

DRsp Nr. 1997/8754

Zur sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung (§ 15 EStG)

Eine sachliche Verflechtung liegt vor, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zumindest eine für diese wesentliche Betriebsgrundlage überläßt. Eine solche wesentliche Betriebsgrundlage ist nach ständiger BFH-Rechtsprechung anzunehmen, wenn im Rahmen einer echten Betriebsaufspaltung die Besitzgesellschaft ihren ganzen Gewerbebetrieb an die Betriebsgesellschaft verpachtet. Dem steht die Verpachtung aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens der Besitzgesellschaft und die Verpachtung des gesamten Anlagevermögens an die Betriebsgesellschaft gleich. Die Veräußerung des Umlaufvermögens an die Betriebsgesellschaft steht der Annahme einer Betriebsverpachtung - unter den Merkmalen einer Annahme einer Betriebsaufspaltung - nicht entgegen.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -eine KG- betrieb bis zum 31.Dezember 1980 einen Handel mit Baustoffen und Fliesen und führte auch selbst Bau- und Fliesenarbeiten aus. Ab diesem Zeitpunkt wurde das Unternehmen von einer zum Zweck der Übernahme des Betriebes gegründeten GmbH fortgeführt. Gesellschafter der GmbH waren die Gesellschafter der KG.