Zur Steuerfreiheit von Benzingutscheinen für Arbeitnehmer
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 2 K 1432/09
DRsp Nr. 2010/15448
Zur Steuerfreiheit von Benzingutscheinen für Arbeitnehmer
Gewährt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Benzingutscheine in der Weise, dass diese eine bestimmte, in Litern bemessene Menge eines Treibstofftyps in einem bestimmten Monat an einer Tankstelle ihrer Wahl tanken können und erfolgt die Einlösung in der Weise, dass der Arbeitnehmer den Betrag zunächst verauslagt und der Arbeitgeber den verauslagten Betrag sodann erstattet, liegt kein steuerfreier Sachbezug, sondern Barlohnzahlung vor.