BFH vom 18.08.1993
II B 159/92

Zurechnung eines negativen Einheitwertanteils beim Kommanditisten (§ 39 AO)

BFH, vom 18.08.1993 - Aktenzeichen II B 159/92

DRsp Nr. 1997/8724

Zurechnung eines negativen Einheitwertanteils beim Kommanditisten (§ 39 AO)

Einem Kommanditisten, der seine vertraglich vereinbarte Einlage geleistet hat und dessen "Kapitalkonto" auch bei voller Erfassung des Substanzwerts und des auf ihn entfallenden Anteils am Geschäftswert negativ ist, kann ein Anteil an dem für das Betriebsvermögen der KG festgestellten negativen Einheitswert auch dann nicht zugerechnet werden, wenn der Komplementär keine Einlage geleistet hat und nach dem Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis (wertmäßig) am Vermögen sowie an den stillen Reserven nicht beteiligt ist.

Für die Praxis:

Ein Kommanditist, der seine vertragliche Einlage geleistet hat (und dessen Hafteinlage - wie in der Regel - nicht über diese vertragliche Einlage hinausgeht), kann grundsätzlich weder von den Gläubigern der Gesellschaft, noch von den Mitgesellschaftern in Anspruch genommen werden.