Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.01.2023 -
Der Rechtsstreit wird zur weiteren Verhandlung - auch über die Kosten der Berufung - an das Arbeitsgericht Köln zurückverwiesen.
3.Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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