LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.12.2023
L 4 P 1914/19
Normen:
SGB XI § 28a; SGB XI § 14; SGB XI § 140 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 30.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 19 P 655/17

Zurückweisung der Klage eines ägyptischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsgenehmigung wegen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Pflegegeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2023 - Aktenzeichen L 4 P 1914/19

DRsp Nr. 2024/238

Zurückweisung der Klage eines ägyptischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsgenehmigung wegen der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung von Pflegegeld

1. Da Versicherte mit Pflegegrad 1 keine Ansprüche auf Pflegegeld, sondern nur auf die in § 28a SGB XI abschließend aufgeführten Sach- oder Erstattungsleistungen haben, besteht kein Rechtsschutzinteresse an einer Zuerkennung von Pflegegrad 1 für vergangene Zeiträume. 2. Es liegt keine Klageerweiterung vor, wenn in der 1. Instanz "wenigstens" Leistungen nach Pflegegrad 2 begehrt wurden und nunmehr in der Berufungsinstanz Leistungen nach Pflegegrad 4 beantragt sind.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 30. April 2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB XI § 28a; SGB XI § 14; SGB XI § 140 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Der Kläger begehrt Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem 14. September 2016.