BFH - Beschluss vom 13.12.2018
VIII B 114/18
Normen:
AO § 193;
Fundstellen:
AO-StB 2019, 279
BB 2019, 598
BFH/NV 2019, 385
GmbHR 2019, 423
Vorinstanzen:
FG München, vom 27.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2316/17

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Maßgeblichkeit der Größenmerkmale einer freiberuflichen Rechtsanwaltssozietät für die Betriebsprüfung

BFH, Beschluss vom 13.12.2018 - Aktenzeichen VIII B 114/18

DRsp Nr. 2019/3439

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Maßgeblichkeit der Größenmerkmale einer freiberuflichen Rechtsanwaltssozietät für die Betriebsprüfung

NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass das Finanzamt bei Prüfung der Größenmerkmale einer freiberuflichen Rechtsanwaltssozietät (gesellschaftsbezogen) auf die Verhältnisse der Gesellschaft abstellen darf und die Größenmerkmale nicht gesellschafterbezogen zu prüfen hat.

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 27. Juni 2018 1 K 2316/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 193;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet und daher zurückzuweisen.