BFH - Beschluss vom 16.12.2013
III S 23/13 (PKH)
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; EStG § 62 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 553

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Kindergeldfestsetzung mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

BFH, Beschluss vom 16.12.2013 - Aktenzeichen III S 23/13 (PKH)

DRsp Nr. 2014/3206

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Kindergeldfestsetzung mangels Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

1. NV: Wird mit einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten geltend gemacht, erfordert eine ordnungsgemäße Rüge insbesondere die genaue Bezeichnung der Aktenteile, die das FG nach Ansicht des Beschwerdeführers nicht berücksichtigt haben soll, und die Benennung der sich daraus ergebenden wesentlichen Tatumstände. 2. NV: Wird mit einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, dass das FG-Urteil an einem gravierenden Rechtsanwendungsfehler leide, sind in der Beschwerdeschrift insbesondere der schwerwiegende Fehler, seine Offensichtlichkeit sowie seine Korrekturmöglichkeit im Revisionsverfahren substantiiert darzulegen.