BFH - Beschluss vom 19.02.2021
IX B 34/20
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative, § 118 Abs. 2; EStG § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 33a Abs. 1 Satz 4; BGB § 528;
Fundstellen:
BB 2022, 47
BFH/NV 2021, 632
Vorinstanzen:
FG München, vom 09.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2300/17

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bemessungsgrundlage für die AfA eines Nießbrauchs für ein Grundstück mangels Darlegung eines DivergenzfallsBerücksichtigung einer Wertminderung aufgrund von Rückübertragungsansprüchen

BFH, Beschluss vom 19.02.2021 - Aktenzeichen IX B 34/20

DRsp Nr. 2021/5038

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bemessungsgrundlage für die AfA eines Nießbrauchs für ein Grundstück mangels Darlegung eines Divergenzfalls Berücksichtigung einer Wertminderung aufgrund von Rückübertragungsansprüchen

NV: Die Frage, ob und in welchem Umfang bei einem Inhaber eines für das gesamte Grundstück eingeräumten Nießbrauchs die Bemessungsgrundlage für die im Rahmen der Einkünfteerzielung vorzunehmenden AfA anzusetzen ist, ist höchstrichterlich geklärt.

Tenor

Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 09.06.2020 – 6 K 2300/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative, § 118 Abs. 2; EStG § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 33a Abs. 1 Satz 4; BGB § 528;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Die Zulassung der Revision ist weder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative der Finanzgerichtsordnung —FGO—, dazu unter 1.) noch wegen einer Divergenz zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs —BFH— (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, dazu unter 2.) geboten.

1. Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts liegen nicht vor.