I. Zusammen mit dem erstmaligen Einkommensteuerbescheid für 2001 vom 30. Juni 2003 setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) Nachzahlungszinsen in Höhe von 3.410 € gegen den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) fest, erließ diese jedoch mit Bescheid vom 17. Juli 2003 nach § 227 der Abgabenordnung (AO).
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