Die Beschwerde der Klägerinnen wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20.12.2019 – 6 K 114/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerinnen zu tragen.
Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
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