FG Köln, vom 11.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1543/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Nutzungsdauer beim Spezialleasing mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 07.11.2013 - Aktenzeichen IX B 95/13
DRsp Nr. 2013/25212
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Nutzungsdauer beim Spezialleasing mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Ob die Möglichkeit einer wirtschaftlich sinnvollen (anderweitigen) Nutzung endgültig entfallen ist, beurteilt sich nach den vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz zu würdigenden Verhältnissen des Einzelfalls.
Die Nutzungsdauer eines Spezialleasinggegenstandes ist eine Frage des Einzelfalls und damit ohne grundsätzliche Bedeutung.