I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erzielte im Streitjahr 1988 aus einem Einzelunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Gewerbesteuermessbescheid für 1988 war im Hinblick auf das seinerzeit noch beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2194/99 für teilweise vorläufig hinsichtlich der Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes erklärt worden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|