FG Berlin-Brandenburg, vom 12.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 8102/10
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Begründung
BFH, Beschluss vom 22.11.2012 - Aktenzeichen III B 106/12
DRsp Nr. 2013/660
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Begründung
NV: Der Grundsatz von Treu und Glauben steht einer Rückforderung von Kindergeld nur dann entgegen, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden solle.
Zur ordnungsgemäßen Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes reicht es nicht aus, Einwände gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung und die vom Finanzgericht vorgenommener Einzelfallwürdigung geltend zu machen.