BFH - Beschluss vom 31.10.2013
III B 74/12
Normen:
AO § 357 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2014, 481
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 16.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 1959/11

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

BFH, Beschluss vom 31.10.2013 - Aktenzeichen III B 74/12

DRsp Nr. 2014/2301

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

NV: Die fehlerhafte Beurteilung von Vorschriften der AO, die die Zulässigkeit des außergerichtlichen Vorverfahrens betreffen, führen nicht zu Verfahrensmängeln im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO.

Es stellt sich nicht als rechtsfehlerhaft dar, wenn das Einwerfen von Belegen nicht als Einreichung eines Einspruchs i.S. von § 357 Abs. 1 AO angesehen wird.

Normenkette:

AO § 357 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe

Die auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften gestützte Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat keinen Erfolg.

1. Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsaktes (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff., Nr. 2.2 der Anlage 2) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... - Familienkasse eingetreten (s. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, unter II.A.).