BFH - Beschluss vom 01.10.2012
IX B 108/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 75
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 31.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 5186/09

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt

BFH, Beschluss vom 01.10.2012 - Aktenzeichen IX B 108/12

DRsp Nr. 2012/21572

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung, da es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt

NV: Angriffe gegen die Sachverhaltswürdigung des FG im konkreten Einzelfall können die Revisionszulassung nicht rechtfertigen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2;

Gründe