FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.12.2002
6 K 1337/02
Normen:
StBerG § 3 Nr. 4 ; AO (1977) § 80 Abs. 5 ; AO (1977) § 80 Abs. 7 ; EGV Art. 50 ; EGV Art. 49 ;

Zurückweisung eines Belastingadviseur als Bevollmächtigten; Begriff der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen; Zurückweisung als Bevollmächtigter

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen 6 K 1337/02

DRsp Nr. 2003/10390

Zurückweisung eines Belastingadviseur als Bevollmächtigten; Begriff der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen; Zurückweisung als Bevollmächtigter

1. Die Unterstützung bei der Anfertigung von Steuererklärungen ist eine Hilfeleistung in Steuersachen i.S. von § 80 Abs. 5 AO. 2. Eine Hilfeleistung in Steuersachen ist nur dann nicht geschäftsmäßig, wenn sie aus Anlass eines besonderen Einzelfalles geleistet wird. 3. Das FA hat einen in den Niederlanden niedergelassenen, nicht nach § 3 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung befugten Belastingadviseur zurückzuweisen. 4. Die in Art. 49, 50 EGV geregelte Dienstleistungsfreiheit ist durch das Merkmal der Zeitdauer von dem Institut der Niederlassungsfreiheit abzugrenzen und betrifft daher nur vorübergehende Tätigkeiten. Ein Belastungsadviseur, der über Jahre hinweg deutsche Staatsangehörige mit inländischem Wohnsitz und inländischen Einkünften betreut hat und betreut, ist im Inland nicht nur vorübergehend tätig, kann sich daher nicht auf die Art. 49, 50 EGV berufen und ist daher nicht nach § 3 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

Normenkette:

StBerG § 3 Nr. 4 ; AO (1977) § 80 Abs. 5 ; AO (1977) § 80 Abs. 7 ; EGV Art. 50 ; EGV Art. 49 ;

Tatbestand: