BFH - Urteil vom 28.10.1998
X R 94/95
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 242 ;

Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage

BFH, Urteil vom 28.10.1998 - Aktenzeichen X R 94/95

DRsp Nr. 2002/13829

Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage

1. Es besteht keine Bindungswirkung an die Zusage der Klagerücknahme, wenn die Zusage durch den Einsatz unzulässiger Mittel erreicht wurde. 2. Eine Bindungswirkung an die Zusage entfällt insbesondere dann, wenn die an einer tatsächlichen Verständigung mitwirkenden und entscheidungsbefugten Finanzbeamten mit dem zuständigen Staatsanwalt unter unzulässiger Ausübung von Druck zusammenwirkten, um nach dem damaligen Erkenntnisstand unhaltbare Steueransprüche durchzusetzen.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 242 ;