Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin in den Streitjahren - 1989 und 1990 - für Aktienoptionsrechte und für Zuschüsse zu einem Spar- und Aktienkaufplan zugunsten ihrer Arbeitnehmer zum Lohnsteuerabzug verpflichtet war.
Die Klägerin - A - ist eine zum A-Konzern gehörende Gesellschaft ..., die in B eine Betriebsstätte unterhält und dort u.a. für befristete Zeit von ausländischen A-Gesellschaften in das Inland entsandte Arbeitnehmer, sog. C, beschäftigt. Muttergesellschaft der Klägerin ist die A1.
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