FG Köln - Senatsurteil vom 17.12.2002
8 K 9357/98
Normen:
EStG § 38 Abs. 1 Satz 2 ;

Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und Aktienwertsteigerungsrechte an anderen konzernangehörigen Gesellschaften als Arbeitslohn einer inländischen Körperschaft

FG Köln, Senatsurteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen 8 K 9357/98

DRsp Nr. 2003/3267

Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und Aktienwertsteigerungsrechte an anderen konzernangehörigen Gesellschaften als Arbeitslohn einer inländischen Körperschaft

Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und Aktienwertsteigerungsrechte an anderen konzernangehörigen Gesellschaften, die von einer Muttergesellschaft an an eine Tochtergesellschaft entsandte ausländische Arbeitnehmer gewährt werden, stellen echten Arbeitslohn eines Dritten dar, für den die Tochtergesellschaft nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet ist.

Normenkette:

EStG § 38 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin in den Streitjahren - 1991 bis 1994 - für Aktienoptionsrechte und für Zuschüsse zu einem Spar- und Aktienkaufplan zugunsten ihrer Arbeitnehmer zum Lohnsteuerabzug verpflichtet war.

Die Klägerin - die A - ist eine zum A-Konzern gehörende Gesellschaft ... Rechts, die in B eine Betriebsstätte unterhält und dort u.a. für befristete Zeit von ausländischen A-Gesellschaften in das Inland entsandte Arbeitnehmer, sog. C, beschäftigt. Muttergesellschaft der Klägerin ist die A1.