Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des steuerlichen Objektverbrauchs; Aufklärung über die Beschaffenheit des Kaufgrundstücks
BGH, Urteil vom 23.03.1990 - Aktenzeichen V ZR 16/89
DRsp Nr. 1992/1314
Zusicherung der Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses; Zusicherung des steuerlichen Objektverbrauchs; Aufklärung über die Beschaffenheit des Kaufgrundstücks
»a) Die Dauer eines bestehenden Mietverhältnisses über ein Hausgrundstück kann in Verbindung mit der Höhe des Mietertrags Gegenstand einer Beschaffenheitsangabe (§ 459 Abs. 1BGB) oder Eigenschaftszusicherung (§ 459 Abs. 2BGB) sein (Ergänzung zu BGH, Urteil v. 2.12.1988 - V ZR 91/87 - WM 1989, 579).b) Das Nichtvorliegen eines steuerlichen Objektverbrauchs (hier: § 7b Abs. 6EStG) stellt keine Sacheigenschaft des Grundstücks dar (Abgrenzung zu BGHZ 79, 183, 185 f).c) Der Verkäufer ist von einer Aufklärungspflicht über die Beschaffenheit des Kaufgrundstücks nicht deshalb entbunden, weil sich der Käufer beim Kaufentschluß von steuerlichen Erwägungen leiten läßt.«