Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Mai 2017
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Mit Bescheid vom 22. Mai 2007 setzte das damals noch zuständige Finanzamt (FA 1) gegen den Kläger und Revisionskläger (Kläger) sowie gegen dessen (inzwischen verstorbene) Ehefrau Einkommensteuer für 2005 in Höhe von ... € mit Zahlungsaufforderung bis spätestens 25. Juni 2007 fest.
Mit geändertem Bescheid vom 12. Juni 2007 ermäßigte das FA 1 die festgesetzte Einkommensteuer auf ... €, zu zahlen ebenfalls spätestens bis zum 25. Juni 2007.
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