FG Düsseldorf, vom 09.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 6545/98
Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der Erzeugnisse am Bestimmungsort; Steuererhebungskompetenz beim Abgangsmitgliedstaat; Umsetzungsmangel bei § 143 Abs. 2 BranntwMonG führt zur Nichtanwendung dieser Vorschrift in Fällen des Art. 20 Abs. 3 der Systemrichtlinie
BFH, Urteil vom 30.11.2004 - Aktenzeichen VII R 25/01
DRsp Nr. 2005/3163
Zuwiderhandlung im Verfahren unter Steueraussetzung; Nichteintreffen der Erzeugnisse am Bestimmungsort; Steuererhebungskompetenz beim Abgangsmitgliedstaat; Umsetzungsmangel bei § 143 Abs. 2BranntwMonG führt zur Nichtanwendung dieser Vorschrift in Fällen des Art. 20 Abs. 3 der Systemrichtlinie
»1. Art. 20 der Richtlinie 92/12/EWG (Systemrichtlinie) soll Kompetenzkonflikte zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bei der Verbrauchbesteuerung von Erzeugnissen, die im Verfahren unter Steueraussetzung Gegenstand einer Zuwiderhandlung oder Unregelmäßigkeit waren, verhindern. Deshalb hat jeder der in den Absätzen 1 bis 3 dieser Vorschrift geregelten Fälle einer Zuwiderhandlung seinen eigenen Anwendungsbereich.
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