FG Bremen - Urteil vom 28.03.2000
299355K 2
Normen:
AO 1977 § 5; AO 1977 § 332 Abs. 1; AO 1977 § 333; AO 1977 § 367 Abs. 2 S. 1;

Zwangsgeldandrohung und -festsetzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung trotz Erlass eines Schätzungsbescheides

FG Bremen, Urteil vom 28.03.2000 - Aktenzeichen 299355K 2

DRsp Nr. 2009/24369

Zwangsgeldandrohung und -festsetzung wegen Nichtabgabe der Steuererklärung trotz Erlass eines Schätzungsbescheides

Weist das FA die Einsprüche des Stpfl. gegen die Zwangsgeldandrohung und -festsetzung wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung zurück, muss für den Einspruchsführer grundsätzlich erkennbar sein, dass das FA den zwischenzeitlichen Erlass eines Schätzungsbescheides in seine Ermessensentscheidung einbezogen hat (Anschluß an Senatsurteil vom 12. Dezember 1989 II 81/89 K, EFG, 1991, 54). Eine Ausnahme hiervon liegt vor, wenn der Stpfl. in dem kurz zuvor ergangenen Schätzungsbescheid auf die Notwendigkeit der Abgabe der Steuererklärung hingewiesen worden ist.

Normenkette:

AO 1977 § 5; AO 1977 § 332 Abs. 1; AO 1977 § 333; AO 1977 § 367 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und -festsetzung.