Der Senat hält an seiner Entscheidung vom 07. September 2000 zur Aussetzung der Vollziehung der Festsetzungen der Einkommensteuervorauszahlungen für 1999 und 2000 fest.
Die ernstlichen Zweifel im Sinne des § 69 Abs. 4 FGO an der Verfassungsmäßigkeit der seit dem 01.01.1999 geltenden Neuregelung des § 2 Abs. 3 EStG zur Herstellung einer Mindestbesteuerung im Einkommensteuerrecht bleiben bestehen.
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