ArbG Kassel, vom 12.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 308/19
Zweistufige Prüfung des wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGBPflichtverletzung aus § 241 Abs. 2 BGB als KündigungsgrundAusübung der Funktionen des leitenden Angestellten als statusbegründendes MomentWegfall der Eigenschaft des leitenden Angestellten bei längerer Nichtausübung der Tätigkeit und negativer Rückkehrprognose
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.2021 - Aktenzeichen 15 Sa 451/21
DRsp Nr. 2022/8685
Zweistufige Prüfung des "wichtigen Grundes " i.S.d. § 626 Abs. 1BGBPflichtverletzung aus § 241 Abs. 2BGB als KündigungsgrundAusübung der Funktionen des leitenden Angestellten als statusbegründendes MomentWegfall der Eigenschaft des leitenden Angestellten bei längerer Nichtausübung der Tätigkeit und negativer Rückkehrprognose
Einzelfall einer unwirksamen Kündigung, in dem sich die erkennendes Kammer der Auffassung anschließt, wonach zwar der Statusentzug regelmäßig nicht reflexartig mit der Nichtausübung der Tätigkeit zu begründen ist, sich aber unter Zugrundelegung einer Rückkehrprognose die Frage des nachträglichen Wegfalls der Rechtsstellung beantworten lässt. Anhand der Umstände des vorliegenden Einzelfalls hatte die die Klägerin zum Zeitpunkt des Ausspruchs der streitigen Kündigung den Status einer leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3BetrVG jedenfalls nicht (mehr) inne.Vgl. Verstege, RdA 2011, 99 mwN.vgl. ArbG München 26. August 2004 – 28 Ca 12794/03 -
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