BMF vom 07.12.2004
IV B 4 - S 1320 - 12/04
Normen:
EG-AmtshilfeG § 1a ;
Fundstellen:
BStBl I 2004, 1184

Zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen; Delegation von Zuständigkeiten nach § 1a EG-Amtshilfegesetz - TOP 4.2 der Sitzung ASt I/03

BMF, vom 07.12.2004 - Aktenzeichen IV B 4 - S 1320 - 12/04

DRsp Nr. 2005/50017

Zwischenstaatliche Amtshilfe in Steuersachen; Delegation von Zuständigkeiten nach § 1a EG-Amtshilfegesetz - TOP 4.2 der Sitzung ASt I/03

Normenkette:

EG-AmtshilfeG § 1a ;

Gründe:

Unter Bezugnahme auf die Erörterungen zu TOP 4.2 der Sitzung ASt I/03 und mit Ihrer Zustimmung übertrage ich hiermit gemäß § 1a Abs. 4 EG-Amtshilfegesetz den Finanzämtern Ihres Zuständigkeitsbereichs die Aufgaben einer zuständigen Behörde im Sinne des Artikels 1 Abs. 4 der Richtlinie 77/799/EWG für den Auskunftsaustausch mit den Steuerbehörden der französischen Interrégion Est im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen.

Anwendungsbereich und Umfang der Delegation ergeben sich aus den Artikeln 1 bis 3 der als Anlage beigefügten Absprache mit dem französischen Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie vom 8. Dezember 2003. Im Übrigen verbleibt es für den Bereich der direkten Steuern bei den bisherigen Zuständigkeiten (vgl. Tz. 1.6 des Merkblatts zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch in Steuersachen vom 3. Februar 1999, BStBl I S. 228, 974).