1. Der Y. hat seit 1946 als Einzelunternehmer mehrere Betriebe unterhalten.
Durch Vertrag vom 8. Mai 1948 errichtete er gemeinsam mit seiner Ehefrau eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 RM, von dem er 45.000 RM und die Ehefrau 5000 RM übernahm. Als Einlage brachte er zwei Betriebe ein. Der Geschäftsbetrieb ging in der bisherigen Weise weiter. Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist nicht erfolgt, weil der Registerrichter dieselbe wegen fehlender Bescheinigungen ablehnte.
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