LG Karlsruhe - Urteil vom 07.02.1976
10 O 478/74
Normen:
BGB § 254 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);
Fundstellen:
DfS Nr. 1993/1218

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %

LG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.1976 - Aktenzeichen 10 O 478/74

DRsp Nr. 1996/2077

Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung des Geschädigten von 50 %

90000 DM [45000 EUR] Schmerzensgeld sowie materieller und immaterieller Vorbehalt für einen 18-jährigen Mann unter Berücksichtigung eines hälftigen Mitverschuldens wegen eines Verkehrsunfalls für eine Querschnittslähmung unterhalb des Segmentes TH 12 mit vollständiger Blasen- und Mastdarmlähmung; Verlust der potentia coeundi. Rollstuhlzwang.

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 1, § 823 Abs. 1, § 847 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung);
Fundstellen
DfS Nr. 1993/1218