VGH Bayern - Beschluss vom 10.03.2000 (5 C 99.3322)
I. Der Präsident des Bundesfinanzhofs lehnte den Antrag des Klägers auf Erlass von beim Bundesfinanzhof entstandenen Gerichtskosten in Höhe von 9.354,-- DM ab. Das Widerspruchsverfahren blieb erfolglos. Das [...]