OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.01.2005 (4 E 1437/04)
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht durch eine der in § 67 Abs. 1 VwGO genannten Personen eingelegt worden ist. Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin ist nicht Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer [...]