LSG Bayern - Beschluss vom 15.12.2008 (L 5 B 914/08 R)
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 28.07.2008 abgeändert und der Streitwert auf 18.000,00 Euro festgesetzt. I. Festzusetzen ist der Streitwert eines [...]