OFD Berlin - Verfügung vom 10.11.1992
St 441 a - InvZ 1260 - 1/92

OFD Berlin - Verfügung vom 10.11.1992 (St 441 a - InvZ 1260 - 1/92) - DRsp Nr. 2008/88820

OFD Berlin, Verfügung vom 10.11.1992 - Aktenzeichen St 441 a - InvZ 1260 - 1/92

DRsp Nr. 2008/88820

Trägerfilme und Druckplatten im Bereich der Druckindustrie

Reproduktions- und Fotosatzbetriebe fertigen Trägerfilme (u.a. auch als Mutterfilme, Arbeitsfilme, Montagen, Farbsätze oder Schrift- und Bildträger bezeichnet), die als Druckvorlagen bei der Herstellung von Druckerzeugnissen dienen. Von den Trägerfilmen stellen die Reproduktions- und Fotosatzbetriebe durch Kopieren Tochterfilme (u.a. auch als Filmnutzen, Lithographien oder Reproduktionen bezeichnet) her, die sie veräußern oder einem anderen zur Nutzung überlassen. Die Trägerfilme bleiben als Originale im Besitz der Reproduktions- und Fotosatzbetriebe. Der Erwerber oder der Nutzende kopiert die Tochterfilme auf lichtempfindliche Metallplatten und stellt so die Druckplatten her, mit denen der eigentliche Druck erfolgt.

Mit Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen ist, zu der Frage, ob den Reproduktions- und Fotosatzbetrieben für die Herstellung von Trägerfilmen und den Druckereien für die Herstellung von Druckplatten eine Investitionszulage nach dem InvZulG gewährt werden kann, folgende Auffassung zu vertreten:

1. Selbständige, materielle Wirtschaftsgüter