An die OFD ist die Frage herangetragen worden, ob die Steuerbefreiungsvorschrift des §
Eine abschließende Klärung dieser Frage war bisher nicht möglich. Von seiten d. FinMin M-V wird diese Problematik den Referenten der obersten FinBeh des Bundes und der Länder vorgetragen werden.
Sobald eine einheitliche Rechtsauffassung vertreten wird, werden die FÄ hiervon umgehend informiert.
Es wird gebeten, die von der Frage betroffenen Steuerfälle offenzuhalten. Soweit zum jetzigen Zeitpunkt Einsprüche vorliegen, kann den Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gefolgt werden.
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