Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 28.11.1996
S 2172 A

Bundesamt für Finanzen - Schreiben vom 28.11.1996 (S 2172 A) - DRsp Nr. 2008/85372

Bundesamt für Finanzen, Schreiben vom 28.11.1996 - Aktenzeichen S 2172 A

DRsp Nr. 2008/85372

§ 6 EStG Entgeltlich erworbene Güterfernverkehrsgenehmigungen; Teilwertabschreibung

Der mit dem entgeltlichen Erwerb von Güterfernverkehrsgenehmigungen verbundene wirtschaftliche Vorteil ist ein vom Geschäfts- und Firmenwert unabhängiges, selbständig zu aktivierendes WG des Anlagevermögens (BFH-Urt. v. 22. 1. 1992,BStBl II S. 529). Es unterliegt keiner Abnutzung, weil die Genehmigung zwar auf Zeit, aber mit der Aussicht auf Verlängerung erteilt wird (BFH-Urt. v. 4. 12. 1991,BStBl 1992 II S. 383 und v. 22. 1. 1992 a. a. O.). Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 oder 3 EStG sind daher nicht zulässig.

Im Einzelfall kann jedoch der Ansatz des niedrigeren Teilwerts (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) in Betracht kommen. Im Hinblick auf die für den 1. 7. 1998 vorgesehene Freigabe der Kabolage sinken die Kosten für die Anschaffung von Güterfernverkehrsgenehmigungen seit dem Jahr 1992. Daher vermindern sich im allgemeinen auch die Teilwerte für die Güterfernverkehrsgenehmigungen, die vor dem 1. 1. 1992 erworben worden sind.