§ 122 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.12.2025
zuletzt geändert durch:
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BGBl. I Nr. 161 vom 14.07.2025

§ 122 EStG Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit

EStG ( Einkommensteuergesetz )

1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.