§ 19 Berechnungsformeln
BedplanR ( Bedarfsplanungs-Richtlinie )
1Für die Berechnungen nach den §§ 9 bis 18 können die Formeln in der Anlage 5 verwendet werden. 2Das Verfahren der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen richtet sich nach § 103 SGB V.
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