§ 65 SGB III
FNA: 860-3
Fassung vom: 24.03.1997
Stand: 01.06.2025
zuletzt geändert durch:
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BGBl. I Nr. 323 vom 23.10.2024

§ 65 SGB III Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform

§ 65 Besonderheiten beim Besuch des Berufsschulunterrichts in Blockform

SGB III ( SGB III - Arbeitsförderung )

(1) Für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform wird ein Bedarf zugrunde gelegt, der für Zeiten ohne Berufsschulunterricht zugrunde zu legen wäre. (2) Eine Förderung allein für die Zeit des Berufsschulunterrichts in Blockform ist ausgeschlossen.