BFH vom 29.06.1989
V R 112/88 V B 72/
Normen:
FGO § 116 Abs. 2, § 56 Abs. 1, 2 S. 1, 2;
Fundstellen:
BStBl II 1989, 850

BFH - 29.06.1989 (V R 112/88 V B 72/) - DRsp Nr. 1997/16346

BFH, vom 29.06.1989 - Aktenzeichen V R 112/88 V B 72/

DRsp Nr. 1997/16346

»1. Das Vorbringen einer GbR, das FG habe ihre Klage gegen einen Umsatzsteuerbescheid nicht im Hinblick darauf abweisen dürfen, daß einer der Gesellschafter die schriftliche Vollmacht für den Prozeßbevollmächtigten schuldhaft erst nach Ablauf der Ausschlußfrist gemäß Art. 3 § 1 Satz 1 VGFGEntlG vorgelegt habe, enthält keine schlüssige Rüge i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO. 2. Der BFH ist berechtigt, eine bei ihm eingelegte, offensichtlich unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde ohne vorherige Nichtabhilfeentscheidung des FG zu verwerfen.«

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 2, § 56 Abs. 1, 2 S. 1, 2;